There ain’t no such thing as a free lunch“. Das Zitat des berühmten Ökonomen Milton Friedman wird gern auch auf die Börse übertragen: An der Börse werden keine Geschenke verteilt. Manchmal gibt es aber Konstellationen, die danach ausschauen, etwa die Aktie von Vivendi.
Die Beteiligungsfirma aus Frankreich hat im vergangenen Jahr Geschäftsbereiche abgespalten und an die Börse gebracht. Im Vorfeld hatten Investoren geklagt, dass Firmen, die der Investor Vincent Bolloré kontrolliert, erst ein Übernahmeangebot abgeben müssten. Die französische Börsenaufsicht hatte das allerdings verworfen, weil Bollorés Firmen unter dem Anteil von 30 Prozent lagen. Nun hat ein Gericht diese Einschätzung kassiert, mit dem Hinweis, dass doch eine Kontrolle vorliege. Die Börsenaufsicht griff das auf und forderte Bolloré auf, innerhalb eines halben Jahres ein adäquates Angebot vorzulegen.
Natürlich hat der Investor Widerspruch eingelegt, will das Urteil gerichtlich überprüfen lassen. Experten rechnen mit einem Ergebnis bis Jahresende. Durch den Einspruch wird aber die Frist der Finanzaufsicht nicht reduziert. Das heißt: Wird die Berufung zurückgewiesen, ist unmittelbar ein Gebot fällig. Das französische Gesetz sieht vor, dass Angebote den inneren Wert einer Gesellschaft berücksichtigen müssen. Den von Vivendi hat der Konzern zum Halbjahr veröffentlicht. Er liegt um 5,70 Euro pro Aktie, gut 80 Prozent über dem aktuellen Niveau. Natürlich gibt es bei Beteiligungsfirmen immer Abschläge. Aber so hoch waren die bei Vivendi selten. Das heißt: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Angebot über dem aktuellen Kurs liegen dürfte, ist hoch. Aber selbst wenn Bolloré Recht erhalten würde, sollte sich durch das Ende der juristischen Unsicherheit der hohe Discount einengen. Sieht doch irgendwie nach einem freien Lunch aus.