Überraschender juristischer Erfolg: US-Gericht hebt PCB-Urteil auf. US-Analyst: „Das ist ein wichtiger Sieg für den deutschen Konzern." Weitere Urteile in Milliardenhöhe könnten nun wackeln.
Ein Berufungsgericht in den USA hat ein Urteil gegen den deutschen Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer aus dem Jahr 2021 widerrufen. In dem Urteil ging es um Altlasten aus der Übernahme des Saatgutherstellers Monsanto und eine Schadensersatzzahlung von 185 Millionen Dollar. Das Berufungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Vorinstanz ein Gesetz nicht korrekt angewandt habe. In dem Urteil war Monsanto und damit Bayer für Schäden der seit 1977 verbotenen Substanz PCB haftbar gemacht worden. Bayer kündigte an, die Auswirkungen des Urteils auf ähnlich gelagerte Fälle zu prüfen.
An der Börse setzte sich die Bayer-Aktie am Donnerstag mit einem Plus von fünf Prozent an die DAX-Spitze. Analyst Charlie Bentley von der US-Investmentbank Jefferies bezeichnete die Aufhebung des Urteils als „wichtigen Sieg für den deutschen Konzern". Das Urteil könne die negativen Gerichtsentscheidungen in weiteren Fällen in Frage stellen, für die Bayer zu Strafen von insgesamt mehr als einer Milliarde Dollar verurteilt worden sei.
Mit der überteuerten Übernahme des US-Saatgutriesen Monsanto hatte sich der Bayer-Konzern milliardenschwere Rechtsrisiken ins Haus geholt, die den Aktienkurs des Leverkusener Konzerns schwer unter Druck gesetzt haben. Der neue Bayer-Chef Bill Anderson war im vergangenen Jahr angetreten, den unter hohen Schulden und Verlusten ächzenden Konzern wieder aus der Krise zu führen. Auf der Hauptversammlung vergangene Woche gab es jedoch viel Kritik an Anderson, auch weil der Aktienkurs seit seinem Antritt um weitere 50 Prozent eingebrochen ist.
Bayer präsentiert seine Zahlen zum ersten Quartal am 14. Mai.
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bayer.