Nach IT-Desaster kommt es noch schlimmer: OLG Köln sieht hohe Nachzahlungen an Altaktionäre. 1,3 Milliarden Euro Rückstellung gebildet. Analyst: "Negative Überraschung".
Der Deutschen Bank drohen milliardenschwere Nachzahlungen an die Aktionäre der 2010 übernommenen Postbank. Vorsorglich will das Institut deshalb im zweiten Quartal eine Rückstellung von 1,3 Milliarden Euro bilden. Wie das Kreditinstitut am Wochenende weiter mitgeteilt hat, habe das Oberlandesgericht Köln in einer mündlichen Verhandlung angedeutet, dass den früheren Postbank-Aktionären in der Übernahmephase ein höheres Pflichtangebot zugestanden haben könnte. Das Gericht habe zudem Vergleichsverhandlungen angeregt.
Die Aktie der Deutschen Bank lag am Montag Vormittag rund vier Prozent im Minus. Am Donnerstag hatte die Börse noch die das beste Quartalsergebnis seit zehn Jahren mit einem Kursplus von sechs Prozent auf den höchsten Stand seit über sechs Jahren gefeiert.
Als Reaktion auf die neue Hiobsbotschaft hat die US-Bank JPMorgan das Kursziel für Deutsche Bank von 18,20 auf 17,70 Euro gesenkt, aber auf „Übergewichten" belassen. Die Rückstellung sei eine "negative Überraschung". An den langfristigen Perspektiven ändere sich dadurch aber nichts.
Streit schwelt seit über zehn Jahren
Nun droht nach der missglückten IT-Umstellung im vergangenen Jahr erneut Ärger um die Bonner Tochter. Der Rechtsstreit um die Übernahme der Postbank schwelt schon seit über zehn Jahren. Die Altaktionäre werfen der Deutschen Bank vor, einen zu niedrigen Preis gezahlt zu haben. Das Institut hat nun bis 12. Juni Zeit, sich zu äußern. Sollte keine außergerichtliche Einigung zustande kommen, will das Gericht am 21. August ein Urteil fällen.
Wie die Bank weiter mitteilte, könnte eine Abschreibung von 1,3 Milliarden Euro die harte Kernkapitalquote der Bank (aktuell: 13,45 Prozent) um 0,2 Prozent reduzieren. Die Rückstellung könne auch Auswirkungen auf die Profitabilität für das zweite Quartal und das Gesamtjahr haben, teilte die Bank mit. An den strategischen oder finanziellen Zielen ändere sich nichts.
Die Kläger, Altaktionäre der Postbank, waren bereits zweimal vor dem Oberlandesgericht Köln mit ihrer Klage gescheitert. Zweimal hatte der Bundesgerichtshof den Fall wieeder zurück nach Köln verwiesen. Im dritten Anlauf könnten sie sich nun durchsetzen.